Beratungsservice

Für die laufenden Fragen des Betriebsalltags können Beratungshonorare vereinbart werden. Die Anwaltskanzlei Ramelsberger bietet gewerblichen Mandanten, die sich auch in ihren sonstigen rechtlichen Angelegenheiten von ihr vertreten lassen, den Service einer Hotline.
Der Mandant ruft an, schildert sein Problem, faxt die relevanten Unterlagen und erhält so rasch wie möglich, meistens noch am selben Tag, den Ratschlag der Rechtsanwältin.
Er weiß dann, wie er in seiner aktuellen Problemsituation reagieren soll. Kommt es später zum Rechtsstreit, sind seine Chancen umso besser, je konsequenter er sich im Vorfeld verhalten hat.
Der Mandant verbessert damit seine Chancen bei Gericht. Er kann durch richtiges Verhalten den Rechtsstreit häufig sogar ganz vermeiden.

Für diese Tätigkeit bietet die Anwaltskanzlei Ramelsberger die Vereinbarung von Zeithonoraren an.

Die befürchtete große Rechnung für eine Auskunft soll den Mandanten nicht dazu verleiten, an einer rechtlichen Weichenstellung ohne Beratung in die falsche Richtung zu gehen.
Sprechen Sie mich an.

Die Grundsätze der Anwaltsvergütung sehen Pauschal- und Zeithonorare für solche Fälle bereits vor.