Anwältin für Erbrecht
Über den Tod denkt niemand gerne nach, dennoch wird jeder von uns einmal davon betroffen sein. Um Sie als Erblasser oder Erbe rechtlich abzusichern, hat sich unsere Kanzlei auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert und berät Sie und Ihre Angehörigen gerne zu diesem Thema, sowohl vorbeugend als auch in Krisensituationen.
Unsere Anwaltskanzlei hilft Ihnen nicht nur bei der Nachlassregelung durch die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen sondern berät und vertritt auch Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Erbfall. Des weiteren betreuen wir einzelne Erben bei Auseinandersetzungen mit Erbengemeinschaften und beraten Sie zu allen sonstigen Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht, z. B. in Erbschaftssteuer-Angelegenheiten. Gerade vorsorgliche Informationen über einen Erbvertrag oder eine Erbschaft sind wichtig.
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Fortbildungen 2018